Karin Niezold & Holger Wagner Kanzlei
Rechtsgebiete
Wir betreuen Sie vorwiegend in den Rechtsgebieten: Familienrecht

Das Familienrecht gehört zu denjenigen Rechtsgebieten, die in jüngerer Vergangenheit aufgrund der extrem erhöhten Trennungs- und Scheidungsraten sowie der drastischen Verkürzung der durchschnittlichen Ehedauer am meisten an praktischer Bedeutung gewonnen haben. Auch zeigt die Erfahrung, dass leider zu selten psychologische Bereitschaft beider Ehegatten besteht, in der psychologisch problematischen Trennungssituation wirtschaftlich zweckmäßige Regelungen zu finden oder zu erarbeiten.

Diese Umstände führen dazu, dass gerade während der Trennungs- und Scheidungsphase in erheblichem Umfang Prozesse vor dem Familiengericht geführt werden. Diese Prozessbereitschaft wird dadurch begünstigt, daß das Familienrecht eine durchaus komplexe Rechtsmaterie darstellt. Dies gilt insbesondere auch für das Unterhaltsrecht. Hier zeigt sich, daß ungeachtet der inzwischen allgemein zugänglichen Tabellenwerke, wie etwa der Düsseldorfer Tabelle, ohne Kenntnis der rechtssystematischen Grundlagen von den Parteien nur selten Regelungen getroffen werden können, die in etwa der Rechtslage entsprechen.

Rechtsanwalt Wagner ist seit 1993 schwerpunktmäßig in familienrechtlichen Mandaten tätig. Hierbei ist die Arbeitsweise von dem Leitgedanken geprägt, daß mit Ausnahme der Regelungsbereiche, die zwingend gerichtlicher Entscheidung bedürfen, wie etwa der Ausspruch der Ehescheidung sowie die Durchführung des Versorgungsausgleichs, zunächst alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Abwicklung ausgeschöpft werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche des Kindes- und Ehegattenunterhaltes sowie der ehelichen Vermögensauseinandersetzung. Nur für den Fall, daß alle Einigungsversuche scheitern, wird die Angelegenheit mit der gebotenen Konsequenz vor dem Familiengericht ausgetragen.

Zu dem familienrechtlichen Tätigkeitsbereich gehört selbstverständlich auch die vorbeugende Rechtsberatung einschließlich der Erarbeitung von Eheverträgen. Leider besteht zu Zeiten einer funktionsfähigen Ehe zu selten die Bereitschaft, für "schlechtere Zeiten" durch eine entsprechende Vereinbarung vorzusorgen, obwohl durch derartige Vereinbarungen zu "guten Zeiten" eine Vielzahl von kostenträchtigen Gerichtsverfahren vermieden werden könnte.

Rechtsanwalt Wagner ist - dies hat Bedeutung für familienrechtliche Berufungsverfahren - seit 2001 auch beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen.

Betreuungsrecht

Der Gesetzgeber hat in ยง 1896 BGB die rechtliche Betreuung geregelt. Hiernach kann das Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann. Rechtliche Betreuung bedeutet, das Leben des Betroffenen optimal zu organisieren. Hierbei sieht das Gesetz eine persönliche Betreuung, z. B. gemeinsames Kaffeetrinken/Spazierengehen, ausdrücklich vor.

Rechtsanwältin Karin Niezold ist seit über fünfzehn Jahren als Berufsbetreuerin sowie als Vormund bzw. Pfleger von Minderjährigen tätig.

Rechtsanwältin Niezold verfügt über umfassende Kenntnisse der regionalen Alten- und Pflegeheime, des Betreuten Wohnens, der Tageseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen für Behinderte oder Kranke. Sie leistet effiziente Hilfestellung bei der Auswahl der für den Betroffenen am besten geeigneten Einrichtung. Gleiches gilt für private Pflegedienste. Rechtsanwältin Niezold ist darüber hinaus erfahren in der Inanspruchnahme von sozialen Leistungen. Dies sind ab dem 1. Januar 2005 das Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige, die Grundsicherung für Erwerbsunfähige bzw. Menschen über fünfundsechzig Jahre sowie die Sozialhilfe für Betroffene mit vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Des weiteren vertritt Rechtsanwältin Niezold die Interessen der Betroffenen gegenüber den Krankenversicherungen, z. B. Beanspruchung von Leistungen aus der Pflegeversicherung, Anträge auf Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen.

Weitere rechtliche Tätigkeiten erstrecken sich u. a. auf die Veräußerung bzw. Belastung von Grundbesitz, Vermögensverwaltung, Abschluß von Pflegeverträgen mit Angehörigen.

Schließlich erstreckt sich die Beratung von Rechtsanwältin Niezold auf die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, damit gewährleistet ist, dass der Betroffene sein Leben in jeder Situation selbst gestaltet.

Erbrecht

In der heutigen Zeit gewinnt es immer mehr an Bedeutung, rechtzeitig, insbesondere auch schon in jungen Jahren, eine adäquate Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) zu errichten, in welcher Erbeinsetzung und Aufteilung des Nachlasses klar geregelt sind. Durch eine derartige Handlungsweise wird gewährleistet, daß es zum einen zu keinem Streit unter nahen Angehörigen kommt und dass zum anderen bei Fehlern naher Angehöriger der Nachlaß in einer den Vorstellungen des Erblassers entsprechenden Weise zugewandt wird, z. B. an langjährig aufopferungsvoll pflegenden Nachbarn oder an gemeinnützige Institutionen. Darüber hinaus können steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, da in Anbetracht der Defizite in den öffentlichen Haushalten zu erwarten ist, dass in naher Zukunft die Erbschaftssteuern erhöht werden.

Rechtsanwältin Karin Niezold berät seit langen Jahren bei der Errichtung von Verfügungen von Todes wegen, wobei das Hauptgewicht auf die Findung individueller Lösungen gelegt wird.

Rechtsanwältin Niezold verfügt als Testamentsvollstreckerin sowie als Nachlasspflegerin bzw. Nachlassverwalterin über eine langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen, bestehend aus Wohnungsauflösung, Veräußerung von Hausrat, Schmuck, Kunstgegenständen, der Vermarktung von Grundbesitz und Abfassung von Erbschaftssteuererklärungen. Rechtsanwältin Niezold arbeitet hierbei mit qualifizierten externen Spezialisten, z. B. Auktionator und Sachverständigem, zusammen.

Schließlich verfügt Rechtsanwältin Niezold über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Erbermittlung und ist in der Lage, europaweit nach Erben zu suchen. Neben eigenen Kontakten zu Informationsquellen, z. B. Standesämtern, Kirchregistern, Heimatsortkarteien, arbeitet sie in schwierigen Fällen mit einem anerkannten gewerblichen Erbenermittler zusammen.

 

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